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   OLG Brandenburg, 14.04.2022 - 1 OLG 53 Ss 17/22   

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https://dejure.org/2022,9584
OLG Brandenburg, 14.04.2022 - 1 OLG 53 Ss 17/22 (https://dejure.org/2022,9584)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14.04.2022 - 1 OLG 53 Ss 17/22 (https://dejure.org/2022,9584)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14. April 2022 - 1 OLG 53 Ss 17/22 (https://dejure.org/2022,9584)
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  • BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97

    Verständigung im Strafverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.04.2022 - 1 OLG 53 Ss 17/22
    Eine unter Verletzung von § 55 StGB unterbliebene Gesamtstrafenbildung ist auch dann nachzuholen, wenn die früher verhängte Strafe inzwischen erledigt ist (BGHSt 43, 195, 212; NStZ 1998, 353; 2001, 645; BayObLG NStZ-RR 2001, 331; Rissing-van Saan/Scholze, Leipziger Kommentar zum StGB, 13. Auflage, zu § 55, Rz. 25; Fischer, StGB, 69. Auflage, zu § 55, Rz. 6 b).
  • BGH, 21.08.2001 - 5 StR 291/01

    Pflichtverteidigerwechsel in der Revision; Nachträgliche Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.04.2022 - 1 OLG 53 Ss 17/22
    Eine unter Verletzung von § 55 StGB unterbliebene Gesamtstrafenbildung ist auch dann nachzuholen, wenn die früher verhängte Strafe inzwischen erledigt ist (BGHSt 43, 195, 212; NStZ 1998, 353; 2001, 645; BayObLG NStZ-RR 2001, 331; Rissing-van Saan/Scholze, Leipziger Kommentar zum StGB, 13. Auflage, zu § 55, Rz. 25; Fischer, StGB, 69. Auflage, zu § 55, Rz. 6 b).
  • BGH, 02.05.1995 - 5 StR 156/95

    Schadenausgleich - Materieller Ausgleich - Immaterieller Ausgleich - Folgern

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.04.2022 - 1 OLG 53 Ss 17/22
    Zu der Frage, ob die frühere Strafe erledigt und deshalb nicht mehr gesamtstrafenfähig ist, bedarf es  ausdrücklicher  Feststellungen  in  den  Urteilsgründen  (BGH, Beschluss vom 08. Juni 2011, 4 StR 249/11, Rz. 3, Juris; BGH wistra 1995, 307).
  • BGH, 02.05.1990 - 3 StR 59/89

    Härteausgleich - Gesamtstrafe - Nachträgliche Bildung - Geldstrafe -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.04.2022 - 1 OLG 53 Ss 17/22
    Sind die früheren Strafen oder ein Teil ihrer bereits erledigt  und  deshalb nicht mehr in die Gesamtstrafe einzubeziehen, sind nach dem Prinzip des § 55 StGB die sich durch die getrennte Aburteilung ergebenden Nachteile bei der Strafzumessung auszugleichen (sog. Härteausgleich, vgl. hierzu BGH NStZ-RR 2008, 370; 2009, 43; NStZ 1990, 436; Rissing-van Saan/Scholze, a. a. O., Rz. 27 m. w. N.; Fischer, a. a. O., Rz. 21 ff.).
  • BGH, 08.06.2011 - 4 StR 249/11

    Rechtsfehlerhafte nachträgliche Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.04.2022 - 1 OLG 53 Ss 17/22
    Zu der Frage, ob die frühere Strafe erledigt und deshalb nicht mehr gesamtstrafenfähig ist, bedarf es  ausdrücklicher  Feststellungen  in  den  Urteilsgründen  (BGH, Beschluss vom 08. Juni 2011, 4 StR 249/11, Rz. 3, Juris; BGH wistra 1995, 307).
  • BGH, 16.09.2008 - 5 StR 408/08

    Gebotener Härteausgleich bei der Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.04.2022 - 1 OLG 53 Ss 17/22
    Sind die früheren Strafen oder ein Teil ihrer bereits erledigt  und  deshalb nicht mehr in die Gesamtstrafe einzubeziehen, sind nach dem Prinzip des § 55 StGB die sich durch die getrennte Aburteilung ergebenden Nachteile bei der Strafzumessung auszugleichen (sog. Härteausgleich, vgl. hierzu BGH NStZ-RR 2008, 370; 2009, 43; NStZ 1990, 436; Rissing-van Saan/Scholze, a. a. O., Rz. 27 m. w. N.; Fischer, a. a. O., Rz. 21 ff.).
  • BayObLG, 12.06.2001 - 5St RR 138/01

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.04.2022 - 1 OLG 53 Ss 17/22
    Eine unter Verletzung von § 55 StGB unterbliebene Gesamtstrafenbildung ist auch dann nachzuholen, wenn die früher verhängte Strafe inzwischen erledigt ist (BGHSt 43, 195, 212; NStZ 1998, 353; 2001, 645; BayObLG NStZ-RR 2001, 331; Rissing-van Saan/Scholze, Leipziger Kommentar zum StGB, 13. Auflage, zu § 55, Rz. 25; Fischer, StGB, 69. Auflage, zu § 55, Rz. 6 b).
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